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Personalausweis beantragen

Antrag auf Austellung eines Personalausweises
Rechtsvorschrift:
Personalausweisgesetz

notwendige Unterlagen:

  • bisheriges Dokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
  • Geburtsurkunde ggf. Stammbuch
  • Lichtbild (35 mm x 45 mm) vor Ort möglich, sonst digital
  • Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten bei Antragstellern unter 16 Jahre
  • Für die  Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises (Ersatzpapier) ist ein weiteres aktuelles Lichtbild (digital) erforderlich.
Gültigkeit:
für Personen unter 24 Jahren:  6 Jahre
für Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre
vorläufiger Personalausweis: max. 3 Monate
 
Persönliches Erscheinen des Beantragenden ist zwingend notwendig.
Aushändigung des Personalausweises persönlich oder gegen Vorlage 
einer Vollmacht an Dritte möglich.
  
Gebühren:
  • Personalausweis (ab 24 Jahre)                   46,00 Euro zzgl. 6,00 Euro Foto
  • Personalausweis (unter 24 Jahre)               27,60 Euro zzgl. 6,00 Euro Foto
  • vorläufiger Personalausweis                       10,00 Euro zzgl. 6,00 Euro Foto

Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten.

Bearbeitungszeit:
ca. 2 bis 4 Wochen