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Ausschreibungen, Auslegungen und Fördermaßnahmen

Auf dieser Seite finden Sie ggf. öffentliche Ausschreibungen und Auslegungen der Gemeinde Werther zu folgenden Themen:

  • Auslegung von Bebauungsplänen
  • Leistungen (VOB, VOL, VgV, ThürVgG)
  • Planungen und Verfahren Dritter

  • Fördermaßnahmen

  • sonstiges

 

Amtliche Bekanntmachung

Planverfahren zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 07 „Solarpark Werther“ (südlich von Schate) der Gemeinde Werther;

hier: Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß               

§ 3 (2) BauGB

 

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Werther hat in seiner Sitzung am 22.03.2023 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 07 „Solarpark Werther“ (südlich von Schate) beschlossen und das gesetzlich erforderliche Planverfahren damit eingeleitet.

Geplant ist die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage südlich von Schate; beidseitig entlang der Bahnlinie Halle – Kassel. Es handelt sich dort um eine ca. 119 ha große, derzeit durch die Landwirtschaft bewirtschaftete Fläche.

Zur planungsrechtlichen Genehmigungsfähigkeit der Errichtung dieser PV-Freiflächenanlage ist die Aufstellung eines verbindlichen Bauleitplanes erforderlich.

Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 (1) / § 4 (1) BauGB wurde durchgeführt. Im Ergebnis der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wurden die Planunterlagen entsprechend überarbeitet und ergänzt. Der räumliche Geltungsbereich wurde im Hinblick auf die Anbindung des östlichen Teilbereiches des Plangebietes aus Richtung Schate im Norden geringfügig erweitert.

Das Planverfahren hat formell und materiell einen Stand erreicht, der die Veröffentlichung der Planunterlagen mit Begründung gemäß § 3 (2) BauGB ermöglicht und erfordert.

Die Planunterlagen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 07 „Solarpark Werther“ (südlich von Schate), bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung mit allen Anlagen, dem Umweltbericht, sowie die umweltrelevanten Stellungnahmen werden in der Zeit vom 11.11.2024 bis einschließlich 13.12.2024 nachfolgend zur öffentlichen Einsichtnahme gemäß § 3 (2) BauGB bereitgestellt.

 

Zusätzlich werden die Planunterlagen im gleichen Zeitraum im Flur des Bauamtes der Gemeinde Werther, Dorfstraße 18, 99735 Werther, während der folgenden Öffnungszeiten, öffentlich ausgelegt:

 

Montag           von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag         von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Mittwoch                              geschlossen

Donnerstag    von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Freitag                   geschlossen

 

Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind während der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich. Stellungnahmen können nur während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Dabei soll die Übermittlung elektronisch erfolgen (E-Mail-Adresse: gemeinde@gemeinde-werther.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich sowie innerhalb der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen der Planverfahren sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:

 

-     der Umweltbericht zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und sonstigen Sachgütern und integriertem Grünordnungsplan,

-     Artenschutzfachbeitrag (VARIS 2024)

-     Faunaerfassung und Biotopkartierung (VARIS 2023),

-     die Veröffentlichung der Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, zur Thematik „Sind Schadstoffe in Photovoltaik-Freiflächenanlagen eine Gefahr für den Boden“,

-     3-D-Visualisierungen (Altus) sowie

-     Blendgutachten 1 - 3 (Zugvögel, Verkehr, Flugplatz) SONNWINN (2024).

 

Darüber hinaus wurden die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (Berufs- und Naturschutzverbände und Nachbargemeinden) und der Öffentlichkeit zu den Themen: fehlender FNP, gesamtgemeindliche Potenzialflächenanalyse, Inanspruchnahme von Boden (Landwirtschaftsflächen), Versickerungsfähigkeit und Erosionsgefährdung des Bodens, archäologisches Relevanzgebiet, bodengeologische Hinweise, Lichtreflexionen, Beeinträchtigung der Bahntrasse, Arten- und Naturschutz, Wildkorridore, regenerative Energien und Beeinträchtigung angrenzender Waldflächen.


Anlage: Übersichts- und Lageplan

 

VBP PV Werther Schate (Teil 1 bis 5)

VBP PV Werther Schate (Teil 6)

Begründung PV Werther Schate

Umweltbericht + Grünordnungsplan VBP PV Werther Schate

Anlage 1 - Ertragspotential

Anlage 2 - Bewertung Boden BLfL

Anlage 3 - Artenschutzrechtzlicher Fachbeitrag_ Varis

Anlage 4 - 3D Simulation

Anlage 5a- Blendgutachten Flurverkehr

Anlage 5b- Blendgutachten

Anlage 5c- Stellungnahme Reflexionen Vogelflugkorridor

Umweltbez. Stellungnahme

 

 

Manfred Handke

 

Bürgermeister der Gemeinde Werther

Werther, den 08.11.2024

 

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Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 07 „Solarpark Werther“ (südlich von Schate) der Gemeinde Werther;

hier:  Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1) BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Werther hat in seiner Sitzung am 23.03.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 07 „Solarpark Werther“ (südlich von Schate) beschlossen und das gesetzlich erforderliche Planverfahren damit eingeleitet. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Der räumliche Geltungsbereich ist aus der mitveröffentlichten Planskizze ersichtlich.

Geplant ist die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage südlich von Schate; beidseitig entlang der Bahnlinie Halle – Kassel. Es handelt sich dort um eine ca. 119 ha große, derzeit durch die Landwirtschaft bewirtschaftete Fläche.

Zur planungsrechtlichen Genehmigungsfähigkeit der Errichtung dieser PV-Freiflächenanlage ist die Aufstellung eines verbindlichen Bauleitplanes erforderlich.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 07 „Solarpark Werther“ (südlich von Schate)  erfolgt durch die Veröffentlichung aller Planunterlagen im Internet.

Die Planunterlagen des Bebauungsplanes Nr. 07 „Solarpark Werther“ (südlich von Schate), bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung nebst Anlage werden vom 08.01.2024 bis einschließlich 09.02.2024 auf der Internetseite der Gemeinde Werther unter der Adresse:

 

https://www.gemeinde-werther.de/inhalte/gemeinde-werther/_inhalt/gemeindeverwaltung/vergabe/vergabe

 

zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.

Zusätzlich werden die Planunterlagen im gleichen Zeitraum im Bauamt der Gemeinde Werther,, OG-, Zimmer 016 , Dorfstraße 18, 99735 Werther, während der folgenden Öffnungszeiten, öffentlich ausgelegt:

 

Montag                    von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag                  von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Mittwoch                  geschlossen

Donnerstag          von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr     und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Freitag                     geschlossen

 

Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind während der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich. Stellungnahmen können nur während der Dauer der

Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Dabei soll die Übermittlung elektronisch erfolgen (Email-Adresse: gemeinde@gemeinde-werther.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich sowie innerhalb der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Werther deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist. 

 

Anlagen:

1. Vorentwurf

2. Begründung

3. Ertragspotenzial

 

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Handke

Bürgermeister

Werther, den 13.12.2023

 

 

 

 

Auslegung von Bebauungsplänen

Bauleitplanung der Gemeinde Werther

 

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