Kinderreisepass
Rechtsvorschrift: Passgesetz
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Zwecks Identitätsprüfung hat die Beantragung durch die Sorgeberechtigten gemeinsam mit dem Kind zu erfolgen.
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Personalausweis oder Reisepass des Sorgeberechtigten
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Geburtsurkunde des Kindes
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Angabe der Größe und Augenfarbe des Kindes
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Ab Vollendung des 10. Lebensjahres ist der Antrag durch das Kind persönlich zu unterschreiben
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ein aktuelles Lichtbild (Format 35 mm x 45 mm) entsprechend den biometrischen Anforderungen in digitaler Form (vor Ort möglich)
- bei Alleinerziehenden - Negativbescheinigung über das alleinige Sorgerecht (erhältlich beim Jugendamt)
- bei Geschiedenen – Sorgerechtsbescheid mit Rechtskraftvermerk vorlegen
Bei der Neubeantragung des Kinderreisepasses ist das bisherige Dokument mitzubringen!
Gültigkeit:
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Kinderreisepass ist ab Beantragung 1 Jahr gültig, längstens jedoch bis Vollendung des 12. Lebensjahres.
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Ausstellung Kinderreisepass: 37,50 Euro zzgl. 6,00 Euro Foto
Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten.