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Antrag auf Übermittlungssperre

Sie haben die Möglichkeit, das Widerspruchsrecht zur Veröffentlichung oder Übermittlung von Personendaten schriftlich zu beantragen. Der Widerspruch ist jederzeit möglich und gilt bis auf Widerruf. Bei Wegzug erlischt die Übermittlungssperre. Eine schriftliche Bestätigung über die Erfassung der Übermittlungssperre erfolgt seitens der Meldebehörde nicht.
  
Rechtsvorschrift:
Thüringer Meldegesetz
 
Sie können der Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten widersprechen:
  • an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im
    Zusammenhang mit parlamentarischen und kommunalen Vertretungskörperschaften bzw. der Nutzung der Daten für die Versendung von Wahlwerbung
  • an Presse, Rundfunk und andere Medien zum Zwecke der Veröffentlichung von Alters- und Ehejubilaren
  • an Adressbuchverlage o. a. zur Veröffentlichung in Adressbüchern oder ähnlichen Nachschlagewerken
  • an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften – wenn Sie diesen nicht angehören
  • für die Erteilung einfacher Melderegisterauskünfte über das Internet
Gebühren:

keine

Formular zum Download (Ausdrucken, Ausfüllen und im Amt vorlegen)

Antrag auf Übermittlungssperre